Heute gelten in verschiedenen Kantonen der Schweiz Richtlinien zur Datenerfassung und Datenverarbeitung in stationären Institutionen. Zum verbindlichen Standard gehört in vielen Kantonen die Erfassung des «Individuellen Betreuungsbedarfs» (IBB) gemäss den Vorgaben der IFEG SODK Ost+. Einzelne Kantone, so zum Beispiel der Kanton Thurgau, haben zusätzlich einen «Verdichtungsraster» definiert. RedLine erfüllt die definierten entschädigungsrelevanten Vorgaben Ihres Kantons.
Zur IFEG SODK Ost+ gehören die Kantone Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Schaffhausen, St. Gallen, Thurgau und Zürich.